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Impressum

Arbeitskreis Heimat, Natur und Umwelt Bad Schönborn 1981 e.V.

Bahnhofstraße 38

76669 Bad Schönborn

Verein eingetragen beim Vereinsregister Amtsgericht Bruchsal VR 566

Steuernummer: 30074/10136

Vertreten durch: Erwin Holzer

Stellvertreterin: Birgit Rösner, Glöckelsberg 25, 76669 Bad Schönborn

Kontakt

Telefon:

01520-2861438

E-Mail:

erwinholzer@web.de

Mitgliedschaft

Wenn Sie Mitglied werden möchten, füllen Sie bitte den Antrag aus senden ihn per Post an die auf dem Formular angegebene Adresse: Beitrittsformular.

Haftungsausschluss

Der AHNU übernimmt keine Haftung für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der in ihrem Webangebot eingestellten Informationen, es sei denn, die Fehler wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig aufgenommen. Dies bezieht sich auf eventuelle Schäden materieller oder ideeller Art Dritter, die durch die Nutzung dieses Webangebotes verursacht wurden.
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Datenschutzerklärung

Der Vereinsvorstand weist darauf hin, dass ausreichende technische Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes getroffen wurden. Dennoch kann bei einer Veröffentlichung von personenbezogenen Mitglieder-Daten im Internet ein umfassender Datenschutz nicht garantiert werden.

Ein Vereinsmitglied trifft die Entscheidung zur Veröffentlichung seiner Daten im Internet freiwillig und kann seine Einwilligung gegenüber dem Vereinsvorstand jederzeit widerrufen.

  1. Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.
  2. Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:
    • Das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO
    • Das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO
    • Das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO
    • Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO
    • Das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO
    • Das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO
  3. Den Organen der Vereins, allen Mitarbeitern oder sogar für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem, zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörigen Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der o.g. Personen aus dem Verein hinaus.

Erläuterungen

Speicherung von Daten

Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Einzelangaben zu persönlichen und sachlichen Verhältnissen) mittels Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Zwecke und Aufgaben, z.B. der Mitgliederverwaltung.

Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein dessen Namen, Geburtsdatum, Eintrittsdatum, Adresse, Telefon u. Email-Adresse und Bankverbindung auf. Diese Informationen werden in den EDV-Systemen der Vereinsvorsitzenden, sowie von Kassier und Schriftführer gespeichert.

Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.

Persönlichkeitsrechte

Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind (z.B. Speicherung von Telefon- und Faxnummern, Email-Adressen) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, dass der Verarbeitung entgegensteht.

Der Verein hat Versicherungen abgeschlossen, aus denen er und/oder seine Mitglieder Leistungen beziehen können. Soweit dies zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieser Verträge erforderlich ist, übermittelt der Verein personenbezogene Daten seiner Mitglieder an das zuständige Versicherungsunternehmen. Der Verein stellt hierbei vertraglich sicher, dass der Empfänger die Daten ausschließlich dem Übermittlungszweck gemäß verwendet.

Pressearbeit

Im Zusammenhang mit seinen Aufgaben und Veranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder auf seiner Homepage und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung in Printmedien.

Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber den Vereinsvorsitzenden die abgegebene Einwilligung in die Veröffentlichung von Einzelfotos seiner Person widerrufen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Veröffentlichung/Übermittlung und der Verein entfernt vorhandene Fotos von seiner Homepage.

Auf seiner Homepage berichtet der Verein auch über Ehrungen und besondere Ereignisse den Verein wie auch Mitglieder betreffend. Es werden bei dieser Gelegenheit Fotos von Mitgliedern und folgende personenbezogene Daten veröffentlicht: Name, Vereinszugehörigkeit und deren Dauer, Funktion im Verein und - soweit erforderlich - Alter, Geburtsjahrgang oder Geburtstag.

Berichte über Ehrungen mit Fotos darf der Verein - unter Meldung von Name, Funktion im Verein, Vereinszugehörigkeit und deren Dauer - auch an andere Printmedien übermitteln.

Im Hinblick auf Ehrungen und Geburtstage kann das betroffene Mitglied jederzeit gegenüber den Vereinsvorsitzenden der Veröffentlichung/Übermittlung von Einzelfotos sowie seiner personenbezogenen Daten allgemein oder für einzelne Ereignisse widersprechen.

Der Verein informiert das Mitglied rechtzeitig über eine beabsichtigte Veröffentlichung/Datenübermittlung in diesem Bereich und teilt hierbei mit, bis zu welchem Zeitpunkt ein Widerspruch erfolgen kann.

Wird der Widerspruch fristgemäß ausgeübt, unterbleibt die Veröffentlichung/Übermittlung. Anderenfalls entfernt der Verein Daten und Einzelfotos des widersprechenden Mitglieds von seiner Homepage und verzichtet auf künftige Veröffentlichungen/Übermittlungen.

Mitgliederlisten werden in digitaler oder gedruckter Form nur an die Vereinsvorsitzenden, Kassier, Schriftführer und Mitglieder weitergegeben, wie deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme dieser Daten erfordert. Die für die besonderen Aufgaben nicht relevanten Daten werden auf diesen Listen nicht weitergegeben.

Jedes Mitglied hat im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, ggf. den Empfängern bei Datenübermittlung, den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten.

Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverarbeitung oder Nutzung (z.B. zu Werbezwecken) ist dem Verein nur gestattet, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist oder eine Einwilligung des Mitglieds vorliegt. Ein Verkauf von Daten ist nicht erlaubt.

Austritt aus dem Verein

Beim Austritt werden die Angaben des Mitglieds aus der Mitgliederliste gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung oder Spenden betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen aufbewahrt.

Datenschutzbeauftragter

Zur Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz bestellt der geschäftsführende Vorstand einen Datenschutzbeauftragten, wenn mindestens 10 Personen, egal ob Arbeitnehmer oder ehrenamtlicher Mitarbeiter, ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt, sind. Dieses Minimum ist beim AHNU Bad Schönborn 1981 e.V. nicht gegeben.

Bad Schönborn 16.12.2018

Erwin Holzer (Vereinsvorsitzender)

 

   

 

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